Info DSGVO

Es besteht immer noch Handlungsbedarf!

Fakt ist: Die DSGVO, also die neue Datenschutzverordnung für Europa ist seit dem 25.05.2018  in Kraft. Bei einigen Webseiten- und Webshop-Betreiber besteht immer noch Handlungsbedarf, bzw. der Wunsch auf Hilfe, die wir Ihnen gerne anbieten möchten! Beachten Sie jedoch, dass einige Regeln noch auf dem Prüfstand stehen und daher noch keine 100%ige Rechtssicherheit besteht!

Wichtige Punkte

Ein wichtiger Punkt in der neuen DSGVO sind Personenbezogene Daten
Personenbezogene Daten sind Informationen, die auf die Identität hinweisen: Name, Adresse, Postanschrift, Lieferanschrift, Telefonnummer und eMailadresse. Werden auf Ihrer Internetseite personenbezogene Daten erhoben, wie z. B. mit einem Formular für die Newsletter-Anmeldung etc., bedarf es der persönlichen Einwilligung. Also muss hier das entsprechende Formular neu aufgebaut, bzw. angepasst werden.

Bilder/Fotos
Darf ich Bilder auf meine Webseite stellen, wenn ich die Quelle/Urheber angebe?
Nein, ich muss immer den Urheber um Erlaubnis fragen!

Wie muss der Urheber von Bildern gekennzeichnet werden?
Als Text unter jedem Bild!!

Was kann eine Abmahnung bei Unterlassung kosten? (Beispiel)
Horst ist Inhaber eines Handwerksbetriebes. Sein Mitarbeiter erstellt eine neue Webseite mit 5 Bildern aus der Google-Bildersuche.

2 Jahre später flattert eine Abmahnung des Fotografen der Bilder ins Haus. Da keine Lizenzen vorhanden waren kann eine Abmahnung viel Geld kosten:

  • Abmahnkosten 1.250,00 €
  • Kosten des eigenen Anwalts 1.000,00 €
  • Schadenersatz Lizenz 5x500,00 € = 2.500,00 €
  • Fehlende Urheberbenennung 5x500,00 € = 2.500,00 €
  • Vertragsstrafe (Direktlink) 5.000,00 €
  • Gesamtkosten 12.250,00 €

Können Sie abgemahnt werden, weil Sie Facebook Like und Share Buttons auf Ihrer Seite einbinden?
Ja, die Facebook PlugIns verstoßen gegen deutsches Datenschutzrecht

E-Mails und Newsletter
Sie dürfen Unternehmen ohne deren Einwilligung keine Werbemails schicken!

  • Immer mit Einwilligung
  • Immer mit Double-Opt-in Formular
  • Abmeldelink
  • Impressum, Bildrechte
  • Datenschutz bei Einsatz von US-Software

Fallbeispiel - Abmahnung wegen unerlaubter Werbung

  • Seitenbetreiber gibt Unterlassungserklärung ab, Herr XXX keine Werbemail mehr zu schicken
  • Herr XXX war leider mit mehreren E-Mail-Adressen gelistet
  • Vertragsstrafe: 5.000,00 €

7 wichtige Punkte um keine Abmahnung zu erhalten

  1. Bilder müssen lizensiert und gekennzeichnet sein
  2. Menüpunkt Impressum mit vollständigen Angaben
  3. Google Analystics in Deutschland mit 4Punkte-Regelung
  4. Vollständige Datenschutzerklärung auf jeder Seite
  5. Keine Like und Share Buttons von Facebook
  6. Domains, Slogans, Produkte: Markenrecherche
  7. Werbe-E-Mails & Newsletter nur mit Einwilligung

Wenn Sie Fragen dazu haben, dann setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung!

Dennoch möchten wir Sie darauf hinweisen, das wir Ihnen nur Hilfestellung geben können und keine Haftung für falsche Interpretationen in den Entwurf-Texten, bzw. Vorlagen übernehmen! Daher bitten wir Sie, sich an Datenschutzbeauftragten, oder an einen Anwalt des Vertrauens zu wenden, um relevante Texte abzustecken und rechtskonform zu prüfen.

Datenquelle: e-recht24.de

 

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